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Empfehlungen zur Aufarbeitung in Institutionen

Unabhängigen Kommission

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Partnerschaftsgewalt betrifft Millionen Menschen in unserem Land – ganz besonders häufig Frauen. Wir haben es mit einem riesigen Dunkelfeld zu tun: 19 von 20 Fällen werden nicht angezeigt. Deshalb wollen wir Betroffene von Partnerschaftsgewalt besser unterstützen. Künftig sollen Betroffene von häuslicher Gewalt einen Anspruch auf eine professionelle psychosoziale Prozessbegleitung haben. Das kann im Strafprozess einen echten Unterschied machen. Gerichtsverfahren sind für Gewaltbetroffene meist sehr belastend. Gerade die Konfrontation mit dem Täter kann extrem schmerzhaft sein. Eine professionelle Unterstützung ist deshalb wichtig. Mit ihr zeigen wir den Betroffenen: Der Staat steht an Eurer Seite – und lässt Euch auch im Gerichtssaal nicht allein. Der Gesetzentwurf muss Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt sein. Wir haben ein Gewaltproblem in Deutschland und vor allem Frauen sind die Betroffenen. Der bessere Schutz vor Gewalt ist eine unserer dringendsten Aufgaben.“

Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der nicht-rechtlichen Begleitung von Betroffenen von Straftaten. Sie umfasst die qualifizierte nicht-rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Seit 2017 haben minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die durch eine Sexual- oder eine schwere Gewaltstraftat verletzt wurden, einen Anspruch auf professionelle nicht-rechtliche Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens. Künftig soll ein größerer Personenkreis Anspruch auf eine psychosoziale Prozessbegleitung haben. Die Informationslage soll für Betroffene verbessert werden und die Vergütung von Prozessbegleiterinnen und -begleitern soll erhöht werden, damit das Angebot auch künftig zur Verfügung steht. 

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