ʥ
Ihre Daten sind gesichert und werden verschlüsselt übertragen
ı
ͳ
Datenschutz: Erforderlich und bereits Aktiv (1): PHPSESSID.
Entscheiden Sie wie Ihre Daten verwendet werden. Hier geht es zu den Einstellungen über die Consent bar.
Ţ
ő
ı
Unterstützen Sie uns
Spendenkonto

Unterstützen Sie uns

Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen, können Sie uns und den betroffenen Kindern sowohl durch eine Einzelspende als auch durch eine Mitgliedschaft in unserem Verein helfen.

Textansicht: A A A
Deaktivieren aller Bilder:
Schwarz/Weiss:
Rot/Grün Deaktivierung:
Graustufen:
Sound bei Tastenanschlag:
ƒ
ı

Parlament beschließt Antimissbrauchsgesetz

UBSKM-Gesetz

Aus der Pressemitteilung des Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

"Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen:

Mit einer oder einem vom Parlament gewählten Unabhängigen Bundesbeauftragten, einem dort eingerichteten Betroffenenrat und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission sichert die Bundesregierung auf Dauer wichtige Strukturen, die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen verhindern beziehungsweise Betroffenen bessere Hilfen ermöglichen sollen. Das UBSKM-Amt ist die zentrale Stelle auf Bundesebene für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörige, für Fachleute aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt und Ausbeutung engagieren. Zukünftig werden Amt und Unabhängige Aufarbeitungskommission dem Parlament regelmäßig berichten.

Betroffene: Mit dem Gesetz werden die Beteiligung und die Belange von Betroffenen dauerhaft gestärkt. Der Betroffenenrat als politisch beratendes Gremium gewährleistet mit seiner Expertise und seinem Erfahrungswissen, dass die Anliegen von Betroffenen in die politischen Prozesse in Bund und Ländern einfließen können.

Aufarbeitung: Die wichtige Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission wird verstetigt. Sie führt weiterhin vertrauliche Anhörungen und öffentliche Hearings durch und unterstützt Institutionen bei der Aufarbeitung. Auch die individuelle Aufarbeitung von Betroffenen wird durch ein neues bundeszentrales Beratungssystem gestärkt, das Informationen, Erstberatung und Vernetzung bereitstellt. In der Kinder- und Jugendhilfe werden verbesserte Akteneinsichtsrechte und erweiterte Aufbewahrungsfristen geregelt.

Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhält eine Bundesbehörde den Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs. Durch Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung kann sexuelle Gewalt früher aufgedeckt und verhindert werden. In allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe sollen Schutzkonzepte Fallanalysen zum verbindlichen Qualitätsmerkmal werden. So lässt sich aus problematischen Kinderschutzverläufen lernen. Um den Kinderschutz interdisziplinär zu stärken, wird ein telefonisches Beratungsangebot im medizinischen Kinderschutz verankert.
Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden."

Adalize | MK1 v8.9.11 | RegNr. 18416 | webdesign Œ
û