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Anhörung im Landtag 28.11.2024

Psychosoziale Prozessbegleitung

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Die SPD beschreibt in ihrem Antrag die Ausgangslage so : "Kinder, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind und als Zeuginnen oder Zeugen in Strafprozessen aussagen sollen, sind häufig verunsichert oder sogar verängstigt. Sie befürchten beispielsweise, selbst festgenommen oder beschuldigt zu werden, denken, dass ihnen vor Gericht niemand glaubt, sondern eher dem – häufig erwachsenen – Täter oder der Täterin. Viele dieser Ängste sind diffus und unberechtigt, bei anderen hilft es, mit den Kindern die möglichen Situationen im Strafprozess durchzuspielen, ihnen die Räumlichkeiten des Gerichts zu zeigen, die Richterinnen und Richter vorzustellen und so an ihren Ängsten und Sorgen zu arbeiten, sie ihnen idealerweise zu nehmen. Diese wichtige Aufgabe soll die psychosoziale Prozessbegleitung erfüllen."

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