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Zur Anzeige Wird über eine Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs nachgedacht bzw. Anzeige erstattet, tauchen viele Fragen auf. Uns ist daran gelegen, minderjährigen Zeuginnen und Zeugen sowie deren Eltern und Bezugspersonen eine angemessene und individuelle Unterstützung zukommen zu lassen. Das bedeutet zunächst: - Informationen und Überblick über den Ablauf eines Strafverfahrens, von der Anzeige bis zur Gerichtsverhandlung
- an Rechtsanwältinnen/-anwälte zwecks Beratung und/oder anwaltlicher Vertretung weiterzuvermitteln
Auf Wunsch wird Kontakt zum zuständigen Kriminalkommissariat hergestellt. Wenn es zum Prozess kommt Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt und das Gericht das Verfahren eröffnet, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung gegen den Beschuldigten. Wir bieten dabei folgende Unterstützung an: vor der Gerichtsverhandlung - Klärung des Kenntnisstandes der Kinder und Jugendlichen über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung
- Vorbereitung mittels persönlichem Gespräch und Buchbroschüren; Information über Funktion, Rechte und Pflichten von Zeugen
- Besuch des Gerichtsgebäudes, insbesondere Besichtigung des Gerichtssaals, in dem die Verhandlung stattfinden wird
- Zusammenarbeit mit unterstützenden Personen, z. B. der anwaltlichen Vertretung des Kindes
- konkrete Planung des Verhandlungstages (Aufenthaltsort vor der Aussage, Inanspruchnahme des Zeugenzimmers, Überbrückung von möglichen Wartezeiten etc.)
am Tag der Gerichtsverhandlung Begleitung am Verhandlungstag, auf Wunsch Anwesenheit während der Aussage vor Gericht erste Nachbesprechung nach der Gerichtsverhandlung Nachbetreuung zur Besprechung und Aufarbeitung der Erfahrungen und Eindrücke, Erläuterung des Urteils etc. |