Opferschutz und Strafverfahren

Die parteilichen Fachstellen gegen sexualisierte Gewalt plädieren für die strafrechtliche Verurteilung von Täter(innen). Allerdings müssen Strafverfahren den Opferschutz achten, sie dürfen nicht auf Kosten der Opfer gehen. Die Praxis der Strafverfolgungsbehörden vernachlässigt in vielen Fällen den gesetzlich vorgesehenen Opferschutz. Die Erstattung einer Strafanzeige bedeutet folglich sehr häufig eine Retraumatisierung des Opfers und stellt des Weiteren eine Gefährdung des Kindeswohls dar. Im Sinne des Opferschutzes und des Kindeswohls müssen Bundesregierung und Landesregierungen in Verfahren gegen die sexuelle Selbstbestimmung sicherstellen: - zeitnahe und kurze Verfahrensdauer,
- verpflichtende Einrichtung von für die Tätigkeit qualifizierten Sonderkommissariaten bei der Polizei und Sonderdezernaten bei der Staatsanwaltschaft,
- verbindliche Mindeststandards für die Vernehmung der Opfer:
o Vermeidung von Mehrfachvernehmungen, o Vernehmung nur durch für die Tätigkeit speziell geschulte RichterInnen, StaatsanwältInnen und PolizistInnen. Dabei muss die Schulung Grundlagen der Psychotraumatologie und der Psychodynamik nach sexueller Gewalterfahrung beinhalten, - Rechtsanspruch auf psychosoziale Akutversorgung durch Fachstellen (Soforthilfe), Nach einer zeitlich unverzüglichen, richterlichen Vernehmung muss dem Opfer bei Bedarf die zeitnahe therapeutische Be- und Verarbeitung der Gewalterfahrung ermöglicht werden, ohne dass dies in der Hauptverhandlung zu juristischen Nachteilen für die Betroffenen führt.
- verbindliche Qualitätsstandards für Glaubhaftigkeitsbegutachtungen, die aktuelle psychotraumatologische Erkenntnisse berücksichtigen,
- gesetzliche Verpflichtung zur Beiordnung einer anwaltlichen Nebenklagevertretung in allen Fällen von Sexualstraftaten,
- Rechtsanspruch auf sozialpädagogische Prozessbegleitung für kindliche und jugendliche OpferzeugInnen bzw. psychosoziale Prozessbegleitung für Erwachsene.
In Fällen von sexuellem Missbrauch werden häufig Entscheidungen unterschiedlicher Rechtsbereiche miteinander verknüpft. So werden zum Nachteil der Opfer Entscheidungen in familienrechtlichen Verfahren, über Opferentschädigungsansprüche und über zivilrechtliche Ansprüche an den Ausgang von Strafverfahren gekoppelt. In Strafverfahren gilt es, den Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ zu achten. In familienrechtlichen Auseinandersetzungen muss zum Beispiel hingegen „Im Zweifel für das Kindeswohl“ Grundsatz der richterlichen Entscheidung sein. Die Verknüpfung dieser beiden Grundsätze kann z. B. dazu führen, dass betroffene Kinder und ihre Geschwister in nicht strafrechtlich verurteilten Fällen sexuellen Missbrauchs zu Besuchskontakten mit Tätern verpflichtet werden. Dies bedeutet sehr häufig eine Retraumatisierung der Opfer und birgt die Gefahr eines erneuten sexuellen Missbrauchs. Opferschutz in Fällen von Missbrauch in Institutionen In der aktuellen Diskussion um Missbrauch in Institutionen wird deutlich, dass in der Vergangenheit 2 Taten verschleiert und vertuscht wurden, um den Ruf der Institution zu retten. Heute besteht die Gefahr, dass Institutionen, um den eigenen Ruf zu retten, vorschnell Strafanzeige erstatten. Sie klären nicht oder nur unzureichend ab, ob das betroffene Mädchen oder der Junge die psychischen Ressourcen hat, die zusätzlichen Belastungen des Strafverfahrens durchzustehen. Oftmals sind die betroffenen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Falle einer Strafanzeige nicht nur der opferfeindlichen Praxis der Strafverfolgungsbehörden schutzlos ausgeliefert, sondern ebenso dem Mobbing des Beschuldigten und ihm freundlich gesonnener Mitglieder der Institution. Sobald die Justiz ihre Defizite im Bereich des Opferschutzes und der Glaubhaftigkeitsbegutachtung aufgearbeitet hat, werden die parteilichen Fachstellen gegen sexualisierte Gewalt in den meisten Fällen von sexualisierter Gewalt in Institutionen eine Strafanzeige nicht nur als sinnvoll, sondern auch als empfehlenswert bewerten. - Die Bundesregierung sollte die Verpflichtung für Institutionen rechtlich festschreiben, dass in jedem Fall der Vermutung eines strafrechtlich relevanten sexuellen Missbrauchs und/oder fachlich relevanter sexueller Grenzverletzungen Institutionen eine externe, trägerunabhängige Fachberatung hinzuziehen müssen.
- Hinweise auf Übergriffe und sexuellen Missbrauch in Institutionen müssen sorgfältig dokumentiert und in jedem Fall als Kindeswohlgefährdung (§8a SGB VIII) dem örtlichen Jugendamt, der Schulaufsicht und der Fachaufsicht beim Landesjugendamt gemeldet werden. Interventionen unterhalb der Ebene des Strafverfahrens erfordern, dass für alle Jugendämter verbindliche Handreichungen und Leitlinien zum Vorgehen bei Verdacht auf sexuelle Grenzverletzungen/Übergriffe/sexuellen Missbrauch erarbeitet werden und die MitarbeiterInnen der Jugendhilfe, der Verbände, der Schule und des Gesundheitswesens zur Umsetzung des §8a SGB VIII in Fällen des Verdachts eines sexuellen Missbrauchs gesondert geschult werden.
- Der Gesetzgeber hat die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass bei einem inadäquaten Umgang mit Nähe und Distanz und/oder der Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses arbeitsrechtliche Schritte erleichtert werden (z.B. Formulierungen im Arbeitszeugnis).
UNTERZEICHNENDE FACHSTELLEN GEGEN SEXUALISIERTE GEWALT: Allerleirauh e.V., Hamburg Allerleirauh, Karlsruhe Alraunde e.V. Frauenberatungsstelle Detmold AMYNA e.V., München Anlaufstelle Solingen Autonomes Mädchenhaus Kiel AWO Beratungsstelle Horizonte, Verden Beratungsstelle Anstoss Hannover Beratungsstelle AUSWEG Dresden Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt Bonn Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt e. V., Leverkusen Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt e.V., Salzgitter Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch, Delmenhorst Beratungsstelle Lichtblick, Buxtehude Beratungsstelle Horizonte, AWO Verden Beratung und Notruf für sexuell misshandelte Frauen und Mädchen e.V., Mannheim Prävention und Beratung bei sexueller Gewalt (PäB) im Vogelbergkreis Biff e.V. Lübeck 3 Bremer JungenBüro e.V. Dolle Deerns Hamburg Dornrose e.V., Weiden Dunkelziffer e.V. Hamburg EigenSinn e.V., Bielefeld Fachstelle gegen sexuellen Missbrauch, Gewalt und Vernachlässigung, Ahlen FeM Mädchenhaus e.V., Frankfurt/M. femina vita - Mädchenhaus Herford e.V. Feuervogel e.V., Balingen Feuervogel e.V., Rastatt Frauenberatungsstelle Frauen e.V. Coesfeld Frauenberatungsstelle e.V. Lörrach Frauenberatung/Frauennotruf Recklinghausen e.V. Frauenberatungsstelle Gladbeck e.V. Frauenberatungsstelle Hagen Frauenberatungsstelle Herford e.V. Frauenberatungsstelle Lilith Paderborn Frauenberatungsstelle Oberhausen Frauenberatungsstelle Siegen Frauenberatungsstelle und Notruf SEFRA e.V. Aschaffenburg Frauenberatungsstelle und Notruf, Husum Frauenberatung und Psychotherapie, DISTEL e.V. Essen FrauenBeratung & Selbsthilfe e.V., Wuppertal Frauen e.V. Kreis Coesfeld Frauenforum im Kreis Unna e.V. Frauen gegen Gewalt e.V., Köln Frauen helfen Frauen e.V. Arnsberg Frauen helfen Frauen e.V. Beckum Frauen helfen Frauen e.V. Friedrichshafen Frauen helfen Frauen e.V. Jülich Frauen helfen Frauen e.V. Hochtaunuskreis Frauen helfen Frauen e.V. Rheinisch-Bergischen Kreis Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e.V. frauen für frauen e. V. Ahaus Frauen helfen Frauen in Not e.V., Konstanz Frauennotruf Bielefeld e.V. Frauen-Notruf e.V. - Beratungs- und Fachzentrum sexuelle und häusliche Gewalt, Göttingen FrauenNotruf e.V. Wuppertal Frauennotruf Heidelberg Frauennotruf Idar-Oberstein Frauennotruf Koblenz Frauennotruf Rhein-Hunsrück-Kreis Frauennotruf München e.V. Frauenzentrum Bad Honnef Familienhilfezentrum der SOS-Kinder- und Jugendhilfen Kaiserslautern Frauenzentrum Frauenzimmer e.V., Meschede Grauzone e.V. Donaueschingen Heckenrose, Peine HILFE-FÜR-JUNGS e.V. Berlin Hobbit – Beratungsstelle für Betroffene von sexueller Gewalt Nordhorn IMMA e.V., München Informations- und Kontaktstelle gegen häusliche und sexuelle Gewalt Künzelau LARA Krisen- und Beratungszentrum, Berlin Lilith-Beratungsstelle Pforzheim Mädchenberatungstelle Bergisch-Gladbach Mädchenberatung/-werkstatt des IB Wetzlar Mädchenhaus Bielefeld e. V. Mädchenhaus Bremen e.V. MädchenHaus Mainz, FemMa e.V. Mädchenhaus Oldenburg mannigfaltig Minden-Lübbecke e.V. Nele e.V., Beratungsstelle gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen Saarbrücken Notruf Burghausen - Fachberatung bei sexueller Gewalt Notruf Frauen gegen Gewalt e.V. Westerburg Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. Aachen Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. Mainz N.I.N.A. e.V., Kiel PHOENIX-Beratung gegen sexuelle Ausbeutung von Jungen, AWO, Saarbrücken Phönix - gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch e.V. Tuttlingen Präventionsbüro PETZE Kiel Präventionsbüro Ronja Wersterburg PETZE-Institut für Gewaltprävention gGmbh Pfiffigunde e. V. Heilbronn ProMädchen - Mädchenhaus Düsseldorf e.V. Düsseldorf Sag`s e.V., Langenfeld Schattenriss e.V. Bremen *sowieso* Frauen für Frauen e.V. Dresden Strohalm e.V. Berlin Tauwetter e.V. Berlin Teddybär e.V. Vogtlandkreis thamar, Böblingen Therapeutische Frauenberatung e.V. Göttingen Verein basta! e. V., Düren Violetta e.V. Dannenberg Violetta – Fachberatungsstelle, Hannover Wendepunkt e.V., Freiburg Wendepunkt e.V., Kreis Pinneberg/Hamburg Wildwasser-Beratungsstelle Rotenburg Wildwasser e.V. Berlin Wildwasser Darmstadt e.V. Wildwasser Frankfurt e. V. Wildwasser & FrauenNotruf e.V. Karlsruhe Wildwasser Freiburg e.V. Wildwasser Kreis Groß-Gerau Wildwasser Hagen e.V. Wildwasser Marburg e.V Wildwasser Minden e.V. Wildwasser Oldenburg e.V. Wildwasser-Beratungsstelle Rotenburg Wildwasser Wetterau e. V. Wildwasser Wiesbaden e.V. Wildwasser Würzburg e. V. Wildwasser und Notruf Ludwigshafen e. V Zartbitter e.V. Köln Zartbitter Münster e.V. Zornröschen e.V. Mönchengladbach WIR UNTERSTÜTZEN DIE FORDERUNGEN DER PARTEILICHEN FACHSTELLEN: AUSWEG Ambulante Fachstelle für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche Magdeburg Autonomes Frauenhaus Oldenburg e.V. Renata Berlin, Frauenbeauftragte für Lehrkräfte, Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt Der PARITÄTISCHE Sachsen-Anhalt e.V., Magdeburg Donna Vita, pädagogischer Fachhandel Familienhilfezentrum der SOS-Kinder- und Jugendhilfen Kaiserslautern Frauenhaus Gütersloh Innocence in danger Landesarbeitsgemeinschaft der AWO, NRW Landesarbeitsgemeinschaft Mädchenpolitik in Hessen e.V., Darmstadt Landesarbeitsgemeinschaft der Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt M-V, Rostock Landeskoordinierungsstelle CORA, Rostock Mädchentreff Girls Only, Kassel Neue Wege Saar, Zentrum f. Prävention im SPN der AWO, Saarbrücken pro familia Bonn pro familia Beratungszentrum Kassel pro familia Fachberatungsstelle bei sexueller Misshandlung Würzburg Dorit Schubert, LIKO - Landesintervention und -koordination bei häuslicher Gewalt und Stalking, Sachsen- Anhalt BAG Forsa e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft feministischer Organisationen gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen e.V., Berlin. Mit dieser Unterzeichnung der Forderungen unterstützen wir ausdrücklich die Arbeit und die Positionen unserer Vertreterinnen am Runden Tisch. |