Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen, können Sie uns und den betroffenen Kindern sowohl durch eine Einzelspende als auch durch eine Mitgliedschaft in unserem Verein helfen.
Textansicht: | A A A |
Deaktivieren aller Bilder: | |
Schwarz/Weiss: | |
Rot/Grün Deaktivierung: | |
Graustufen: | |
Sound bei Tastenanschlag: |
Ÿ | 0 21 61 - 20 88 86 |
EINSTELLUNGEN
ǟ
|
Das Bundeskabinett hat heute die Verlängerung der Laufzeit der Aufarbeitungskommission bis Ende 2023 beschlossen.
Berlin, 12.12.2018. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs kann ihre Arbeit bis Ende 2023 fortführen. Das beschloss das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung.